Recht

Emanzipation

Der Begriff E. wird als Epochenbezeichnung für eine etwa 100 Jahre dauernde Auseinandersetzung um die bürgerliche und politische Gleichberechtigung der Juden verwendet. Diese Epoche begann mit der Aufklärung und endete mit der Gründung des Deutschen Reichs 1871. Der Begriff »emancipatio« stammt aus dem römischen Recht und bezeichnet den Rechtsakt, mit dem erwachsene Söhne und später auch Sklaven aus der Gewalt des Hausherrn entlassen und als freie, selbstverantwortliche Bürger in der Gemeinschaft anerkannt wurden.

Ettlinger, Jacob Aaron

Rabbiner, geb. 17.3.1798 Karlsruhe, gest. 7.12.1871 Altona

Frühe Neuzeit

Der Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit ist weniger durch Ereignisse denn durch Prozesse gekennzeichnet. Für die Juden im Alten Reich sind in ihrer europäischen Vernetzung folgende Prozesse von Bedeutung: Die Vertreibung der Juden von der Iberischen Halbinsel und die Conversos-Politik der dortigen habsburgischen Könige ab 1492, die Verdrängung aus den meisten Reichsstädten sowie zahlreichen Territorien im ausgehenden 15. und beginnenden 16. Jahrhundert und die damit verbundene Herausbildung der Landjudenschaften; ferner die Fortsetzung der altkirchlichen Judenfeindschaft auch in den neuen reformierten Kirchen sowie der kulturelle Bedeutungsverlust unter anderem aufgrund demographischer Veränderungen.

Gerichtsbarkeit, jüdische

Das jüdische Recht umfasst alle juristischen Bereiche. In der frühen Neuzeit wurde die G. in Mitteleuropa jedoch auf Streitfälle, die zwischen Juden auftraten, eingeschränkt. Ausgenommen davon war die peinliche, also Leib und Leben betreffende Gerichtsbarkeit, die der staatlichen Rechtsprechung vorbehalten wurde. Die G. beschränkte sich auf so genannte Zeremonialangelegenheiten.

Herz, Carl

Rechtsanwalt und Politiker, geb. 29.7.1877 Köthen (Anhalt), gest. 14.9.1951 Haifa

Hochdeutsche Israelitengemeinde zu Altona (HIG)

Die Vorgeschichte der Jüdischen Gemeinde Altona beginnt im 16. Jahrhundert mit der Gewährung von Partikular-, später Generalgeleiten, die an niederlassungswillige Juden vom jeweiligen Landesherrn (bis 1640 die Grafen von Holstein Schauenburg, danach bis 1842 die dänische Krone) erteilt wurden. Durch sie wurde Aufenthaltsrecht, Religionsausübung, Erwerbstätigkeit und landesherrlicher Schutz gegen die Entrichtung von Schutzgeld und die Verpflichtung von Wohlverhalten gewährt ( Privilegien).

Judenreglement 1710

Das J. wurde 1710 im Zuge einer Revision der Hamburger Verfassung erlassen, die der Wiederherstellung politischer Stabilität in der Stadt nach der Eskalation heftiger Machtkämpfe zwischen Senat und Bürgern am Ende des 17. Jahrhunderts diente.

Jüdische Gemeinde nach 1989

Gemeinderundschreiben (russisch)

Die Jahreswende 1989/1990 läutete für die Jüdische G. in Hamburg nicht nur einen Generationswechsel in den Gemeindegremien ein, sondern war auch Signal für grundlegende Neuerungen und vertragliche Regelungen mit der Freien und Hansestadt Hamburg.

Jüdischer Religionsverband Hamburg

Am 1. Januar 1938 schlossen sich die Deutsch-Israelitische Gemeinde in Hamburg, die Hochdeutsche Israelitengemeinde zu Altona, die Jüdische Gemeinde in Wandsbek und die Synagogen-Gemeinde Harburg-Wilhelmsburg zum J. zusammen.

Jüdisches Leben zur Zeit der nationalsozialistischen Verfolgung (1933-1945)

Boykott 1933

Die mit der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 einsetzenden Maßnahmen beschnitten drastisch die Bürgerrechte sowie die Erwerbs-, Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten der knapp 19.000 Juden, die im Frühjahr 1933 in Hamburg, Altona und Wandsbek lebten. Der organisierte Boykott am 1. April 1933 und gezielte Ausschreitungen der SA in der Innenstadt ließen keinen Zweifel daran, was den Juden künftig bevorstand.

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