Mischehe

Deportationen

Deportationen

Im Oktober 1938 wurden ca. 17.000 polnischstämmige Juden, davon 1.000 aus Hamburg, nach Polen oder ins Niemandsland zwischen den Grenzen abgeschoben. Drei Jahre später begannen die systematischen D. der Juden aus Deutschland. Hamburgs Gauleiter Karl Kaufmann hatte im September 1941 an Hitler appelliert, die Hamburger Juden abzuschieben, und kurz darauf vergeblich auf eigene Faust versucht, vier größere Transporte ins Generalgouvernement zu schicken. Zu diesem Zeitpunkt lebten noch 7.547 Juden in Hamburg.

Emigration

(siehe auch: Auswanderung) Zwischen 1933 und 1941 emigrierten ca. 10.-12.000 Juden aus Hamburg. Die Flucht vollzog sich im Wesentlichen in drei Phasen: einer ersten Phase, die unmittelbar nach der Machtübernahme einsetzte, einer zweiten, die nach der Verabschiedung der Nürnberger Gesetze folgte, und einer dritten Phase, die durch die Pogromnacht ( Novemberpogrom) ausgelöst wurde.

Heinemann, Max

Jurist und Funktionär, geb. 4.1.1885 Vechta, gest. 21.12.1984 Plattsburg/NY (USA)

Judenhäuser

»Judenbörse« Elbstraße (Foto)

Das Reichsgesetz über die »Mietverhältnisse mit Juden« vom 30. April 1939 hob den Mieterschutz und die freie Wohnungswahl für Juden auf und schuf so die Voraussetzung, die jüdische Bevölkerung in bestimmten Stadtteilen ghettoisieren zu können.

Jüdische Gemeinde (1945-1989)

Empfang bei Bürgermeister Max Brauer

Die Anfänge der neu gegründeten G. nach dem Zweiten Weltkrieg lassen sich urkundlich auf den 8. Juli 1945 bestimmen. An diesem Tag fand eine Besprechung von zwölf Überlebenden statt, die einen vorläufigen Arbeitsausschuss und eine Kultuskommission einsetzten. Etwa 80 Juden hatten zu dieser Zeit ihr Interesse bekundet, die zerstörte G. wiederzubegründen.

Jüdisches Leben zur Zeit der nationalsozialistischen Verfolgung (1933-1945)

Boykott 1933

Die mit der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 einsetzenden Maßnahmen beschnitten drastisch die Bürgerrechte sowie die Erwerbs-, Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten der knapp 19.000 Juden, die im Frühjahr 1933 in Hamburg, Altona und Wandsbek lebten. Der organisierte Boykott am 1. April 1933 und gezielte Ausschreitungen der SA in der Innenstadt ließen keinen Zweifel daran, was den Juden künftig bevorstand.

Kaiserreich und Weimarer Republik (1871-1933)

Bornplatzsynagoge (Grundsteinlegung)

Zur Zeit der Gründung des Deutschen Reiches lebten in Hamburg etwa 14.000 Juden, das waren gut vier Prozent der 350.000 Einwohner der Stadt. Bereits in den Jahren vor der Reichsgründung waren weitreichende Entscheidungen gefällt worden, die das jüdische Gemeindeleben betrafen: Nach langen Diskussionen war in der Hamburger Verfassung von 1860 die Glaubensfreiheit festgeschrieben worden, d. h., niemand durfte aufgrund seines Glaubens benachteiligt, wie bisher vom Bürgerrecht oder aus bestimmten Berufen ausgeschlossen werden ( Emanzipation).

Mischehen / »Mischlinge«

Seit 1849 durften Hamburger Juden eine interkonfessionelle Mischehe (Me.) eingehen, sofern sie das Bürgerrecht erworben hatten.

Notgemeinschaft der durch die Nürnberger Gesetze Betroffenen

Als die mit Jüdinnen verheirateten nicht-jüdischen Ehemänner und die »Mischlinge ersten Grades« ( Mischehen) im Oktober 1944 zur Zwangsarbeit verpflichtet wurden, entwickelten sie dort erstmals ein Gruppengefühl, tauschten Informationen aus und entwarfen Pläne für die Gründung einer Interessenorganisation in der Zukunft.

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