Gerichtsbarkeit

Aschkenasi, Zwi Hirsch ben Jacob

Aschkenasi, Zwi Hirsch ben Jacob

(auch: Chacham Zwi), Rabbiner und Talmudist, geb. 1660 (?) Mähren, gest. 3.5.1718 Lemberg

Dreigemeinde (AHW, AHU)

Die Altonaer Gemeinde sowie die beiden Doppelgemeinden (Altona-Hamburg und Wandsbek-Hamburg) schlossen sich aufgrund eines Vergleichsurteils des Frankfurter Oberrabbiners von 1669 im Jahr 1671 mit den Hamburger Tudescos (Aschkenasim) zur Dreigemeinde zusammen. (Hebräisch: Schalosch Kehillot AHU. AHU ist das hebräische Akronym der Städtenamen.)

Du(c)kesz, Eduard Jecheskel

Duckesz, Eduard Jecheskel

Rabbiner und Historiker und Genealoge, geb. 3.8.1868 Szelepcsény (Ungarische Slowakei), ermordet 6.3.1944 Auschwitz

Frühe Neuzeit

Der Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit ist weniger durch Ereignisse denn durch Prozesse gekennzeichnet. Für die Juden im Alten Reich sind in ihrer europäischen Vernetzung folgende Prozesse von Bedeutung: Die Vertreibung der Juden von der Iberischen Halbinsel und die Conversos-Politik der dortigen habsburgischen Könige ab 1492, die Verdrängung aus den meisten Reichsstädten sowie zahlreichen Territorien im ausgehenden 15. und beginnenden 16. Jahrhundert und die damit verbundene Herausbildung der Landjudenschaften; ferner die Fortsetzung der altkirchlichen Judenfeindschaft auch in den neuen reformierten Kirchen sowie der kulturelle Bedeutungsverlust unter anderem aufgrund demographischer Veränderungen.

Gerichtsbarkeit, jüdische

Das jüdische Recht umfasst alle juristischen Bereiche. In der frühen Neuzeit wurde die G. in Mitteleuropa jedoch auf Streitfälle, die zwischen Juden auftraten, eingeschränkt. Ausgenommen davon war die peinliche, also Leib und Leben betreffende Gerichtsbarkeit, die der staatlichen Rechtsprechung vorbehalten wurde. Die G. beschränkte sich auf so genannte Zeremonialangelegenheiten.

Hochdeutsche Israelitengemeinde zu Altona (HIG)

Die Vorgeschichte der Jüdischen Gemeinde Altona beginnt im 16. Jahrhundert mit der Gewährung von Partikular-, später Generalgeleiten, die an niederlassungswillige Juden vom jeweiligen Landesherrn (bis 1640 die Grafen von Holstein Schauenburg, danach bis 1842 die dänische Krone) erteilt wurden. Durch sie wurde Aufenthaltsrecht, Religionsausübung, Erwerbstätigkeit und landesherrlicher Schutz gegen die Entrichtung von Schutzgeld und die Verpflichtung von Wohlverhalten gewährt ( Privilegien).

Lerner, Maier

Rabbiner, geb. 1857 in Czenstochau (Polen), gest. 1930 Altona

Privilegien (Altona)

Die Niederlassung von Juden in Altona war zunächst auf die Erteilung eines Partikulargeleits gegründet, das Einzelnen oder kleinen Gruppen ausgestellt wurde. 1612 wurde den Altonaer Juden durch den Grafen von Schauenburg erstmals ein Generalprivileg erteilt, das ihnen Wohlverhalten und die Entrichtung der Steuern auferlegte und dafür Aufenthaltsrecht, Religionsausübung, Erwerbstätigkeit und landesherrlichen Schutz zusicherte.

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