Nach dem Vorbild bereits bestehender preußischer Provinzialverbände 1912 in Kiel gegründet, bezweckte der Verband der Jüdischen Gemeinden Schleswig-Holsteins die wirksame Förderung gemeinsamer Interessen der Verbandsgemeinden, und zwar insbesondere durch deren Vertretung gegenüber Behörden, durch die Schlichtung von Streitigkeiten sowie durch die Regelung der Armenpflege und der Fürsorge für Wanderarme.