Aschkenas

Aschkenasi, Zwi Hirsch ben Jacob

Aschkenasi, Zwi Hirsch ben Jacob

(auch: Chacham Zwi), Rabbiner und Talmudist, geb. 1660 (?) Mähren, gest. 3.5.1718 Lemberg

Bornplatzsynagoge

Bornplatzsynagoge

Die B. entstand 1904-1906 nach Plänen der Architekten Ernst Friedheim und Semmy Engel im neuromanischen Stil. Nach dem Willen des Gemeindevorstands sollte diese – als einzige im Hamburger Raum freistehende – Synagoge durch ihre Lage und Monumentalität (die mächtige Tambourkuppel hatte ein Außenmaß von 39 m, war innen jedoch nur 19,5 m hoch) sowie einen Baustil, den das ausgehende 19. Jahrhundert als Synonym für »national, deutsch und christlich« ansah, die erreichte politische und rechtliche Gleichberechtigung, die vermeintliche Integration in die christliche Gesellschaft unterstreichen.

Deutsch-Israelitische Gemeinde (DIG)

Gemeindehaus (DIG)

Die D. zu Hamburg entstand als selbständige jüdische Gemeinde nach Auflösung der Dreigemeinde AHW (Altona, Hamburg, Wandsbek) im April 1812. Mit etwa 6.300 aschkenasischen Juden war die DIG, wie sich die Gemeinde seit 1821 nannte, zu dieser Zeit die größte jüdische Gemeinschaft in Deutschland.

Deutschländer, Moses

(auch: Max), Lehrer, Redakteur und Vereinsfunktionär, geb. 2.9.1852 Paucho (Ungarn), gest. 8.10.1934 Hamburg

Dreigemeinde (AHW, AHU)

Die Altonaer Gemeinde sowie die beiden Doppelgemeinden (Altona-Hamburg und Wandsbek-Hamburg) schlossen sich aufgrund eines Vergleichsurteils des Frankfurter Oberrabbiners von 1669 im Jahr 1671 mit den Hamburger Tudescos (Aschkenasim) zur Dreigemeinde zusammen. (Hebräisch: Schalosch Kehillot AHU. AHU ist das hebräische Akronym der Städtenamen.)

Emden, Jakob Israel ben Zwi

(auch: Javetz), Rabbinischer Gelehrter und Buchdrucker, geb. 4.6.1698 Altona, gest. 19.4.1776 Altona

Frühe Neuzeit

Der Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit ist weniger durch Ereignisse denn durch Prozesse gekennzeichnet. Für die Juden im Alten Reich sind in ihrer europäischen Vernetzung folgende Prozesse von Bedeutung: Die Vertreibung der Juden von der Iberischen Halbinsel und die Conversos-Politik der dortigen habsburgischen Könige ab 1492, die Verdrängung aus den meisten Reichsstädten sowie zahlreichen Territorien im ausgehenden 15. und beginnenden 16. Jahrhundert und die damit verbundene Herausbildung der Landjudenschaften; ferner die Fortsetzung der altkirchlichen Judenfeindschaft auch in den neuen reformierten Kirchen sowie der kulturelle Bedeutungsverlust unter anderem aufgrund demographischer Veränderungen.

Gerichtsbarkeit, jüdische

Das jüdische Recht umfasst alle juristischen Bereiche. In der frühen Neuzeit wurde die G. in Mitteleuropa jedoch auf Streitfälle, die zwischen Juden auftraten, eingeschränkt. Ausgenommen davon war die peinliche, also Leib und Leben betreffende Gerichtsbarkeit, die der staatlichen Rechtsprechung vorbehalten wurde. Die G. beschränkte sich auf so genannte Zeremonialangelegenheiten.

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